Aktuelles aus dem Kirchenvorstand: Antrag auf Gründung einer gemeinsamen Pfarrei

In ihrer gemeinsamen Sitzung am Mittwoch, den 10. Januar 2024 haben die Kirchenvorstände der Kirchengemeinden Dachsbach, Oberhöchstädt, Gerhardshofen und Uehlfeld beschlossen beim Landeskirchenrat die Gründung einer gemeinsamen Pfarrei zu beantragen. Das Antragsverfahren erfolgt über den Dienstweg, d.h. er geht über das Dekanat an die Landeskirche. Notwendig dafür ist, dass auch der Dekanatsausschuss sein positives Votum in Form eines Beschlusses abgibt. Das ist in der Sitzung vom 19. Januar erfolgt. Unser Antrag ist damit schon ein gutes Stück auf dem Weg.

Die zunehmend an Bedeutung gewinnende regionale Zusammenarbeit soll ab der nächsten Kirchenvorstandsperiode in einem gemeinsamen Kirchenvorstand beraten und gestaltet werden. Dies betrifft z. B. den Bereich Kinder- und Jugendangebote, gottesdienstliche und weltliche Veranstaltungen, Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit. Durch eine halbe Stelle für Gemeindemanagement sollen die Pfarrpersonen weitgehend von den sehr umfangreichen Verwaltungsangelegenheiten zugunsten inhaltlicher theologischer und gemeindlicher Arbeit entlastet werden.

Die Belange der einzelnen Kirchengemeinden - die selbstverständlich auch in einer Pfarrei weiterbestehen - und die kirchliche Arbeit vor Ort sollen durch beschließende Ortsausschüsse, die Kasualbegleitung (z.B. Taufen, Trauungen und Beerdigungen) durch die Sprengelordnung der Pfarrei abgebildet werden. Ein Sprengel wird die Kirchengemeinden Dachsbach und Gerhardshofen (betreut durch Pfarrer Kestler),  der andere Sprengel die Kirchengemeinden Oberhöchstädt und Uehlfeld (betreut durch Pfarrerin Weimann) umfassen.

Die Dienstordnungen des theologischen (Pfarrer*in) und pädagogischen (Jugendreferent*in) Personals werden entsprechend den landeskirchlichen Richtlinien der Personalzuweisung auf die Region / Pfarrei ausgerichtet.

IW