Infektionsschutzkonzept für den Friedhof Uehlfeld

Infektionsschutzkonzept für den Friedhof Uehlfeld

Friedhofsträger: Evangelische Kirchengemeinde Uehlfeld

 

Information der Betroffenen:

Das Hygieneschutzkonzept für den Friedhof in Uehlfeld wird über die Homepage der Kirchengemeinde und über die Schaukästen bekannt gemacht. Den ortsüblichen Bestattern und dem katholischen Pfarramt geht es zu, ortsfremde Bestatter werden beim Anmeldung einer Bestattung von der Friedhofsverwaltung entsprechend informiert.

Bei Bestattungen, die nicht in der Verantwortung der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Uehlfeld durchgeführt werden, verpflichten sich die Durchführenden zur Einhaltung dieses Infektionsschutzkonzeptes.

Maßnahmen bei der Durchführung von Bestattungen:

Trauerfeiern finden derzeit ausschließlich auf dem Friedhof statt und sind derzeit nichtöffentlich. Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben.

Damit die Hygieneschutzauflagen gewährleistet werden können, ist der Friedhof eine Stunde vor der Bestattung, während der Bestattung und eine halbe Stunde nach der Bestattung für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Mit Ausnahme des Haupttores an der Aussegnungshalle sind die anderen Zugänge in dieser Zeit geschlossen und mit entsprechenden Hinweisschildern versehen. Auch der Aufenthalt auf dem Friedhof ist während dieser Zeit für die Öffentlichkeit nicht möglich.

Der Zugang für die Teilnehmenden an einer Bestattung wird über ein Einlassverfahren am Tor an der Aussegnungshalle geregelt.

Personen, die unter für Covid 19 typischen Symptomen leiden oder Umgang mit Personen haben, die positiv auf Covid 19 getestet wurden, ist die Teilnahme an der Bestattung untersagt.

Mindestabstand:

Die Mindestabstände sind zu jeder Zeit einzuhalten (Ausnahme: Sargträger).

In der Aussegnungshalle ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Die Anzahl der Personen in der Aussegnungshalle bemisst sich nach dem einzuhaltenden Mindestabstand.

Der Mindestabstand im Außenbereich beträgt 1, 5 Meter.

Ein Mund-Nase-Schutz ist während der gesamten Bestattung zu tragen. Der Liturg / die Liturgin ist von dem Tragen eines Mund-Nase-Schutzes befreit, hält dafür aber den doppelten Abstand ein.

Teilnehmerzahl:

Die maximale Teilnehmendenzahl von Angehörigen und Gästen beträgt 25 Personen.

Die Gesamtzahlt aller Anwesenden (inklusive PfarrerIn oder RednerIn, Personal des Bestatters/der Bestatterin) beträgt 30 Personen.

Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.

Nachrufe und der Einsatz von MusikerInnen oder Chören ist derzeit nicht möglich.

Erdwurf (und Weihwassergaben) am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg dürfen nur von einer Person durchgeführt werden. Die verwendeten Gerätschaften sind vorher und im Anschluss zu desinfizieren.

 

All diese Maßnahmen dienen dem Schutz Ihrer Gesundheit. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.

Uehlfeld, den 17. Mai 2020                                                                                                       

Der Kirchenvorstand