Friedhofsordnung

Die Besucher des Friedhofs haben sich ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.

Auf dem Friedhof ist nicht gestattet:

  • das Rauchen und Konsumieren von Alkohol, Drogen u. ä. m.
  • das Mitführen von Tieren jeglicher Art (ausgenommen Blindenhunde)
  • das Befahren des Friedhofsgeländes mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Kinderwagen, Behindertenfahrzeuge, Leichenwagen
  • für größere Arbeiten an den Gräbern kann eine Genehmigung und der Schlüssel für die Tore bei der Verwaltung von Privatpersonen wie Firmen eingeholt werden
  • das Lärmen und Spielen
  • das Ablegen von Abfällen jeglicher Art auf dem Gelände. Grünabfälle können in dem dafür aufgestellten Container entsorgt werden. Restabfall ist mitzunehmen und zu Hause oder beim Wertstoffhof zu entsorgen!
  • das Übersteigen von Einfriedungen, Mauern und Hecken
  • das Betreten fremder Grabstätten sowie das Entfernen von Grabschmuck
  • Die sanitären Einrichtungen, die Leichenhalle und sonstige Einrichtungen zu verunreinigen, zu beschädigen oder ihrem eigentlichem Zweck zu entfremden
  • Gießkannen sind ordnungsgemäß zu den vorgesehenen Ständern bei den Brunnen zurückzubringen, einschließlich der Gießkannenaufsätze